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Die Beitragsordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am
19. November 2004 und ist seitdem in Kraft.
§ 1: Arten der Mitgliedschaft
1) Folgende Arten der Mitgliedschaft sind möglich:
§ 2: Höhe des Mitgliedsbeitrages
1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt für:
§ 3: Entrichtung des Beitrags
1) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende des 1. Quartales des jeweiligen Jahres zu entrichten. Auch bei späterem Eintritt ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten
2) Mitglieder unter 16 Jahren sind beitragsfrei.
3) Ist ein Mitglied mehr als zwei Jahre mit dem Beitrag im Rückstand, erlischt seine
Mitgliedschaft. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beiträge bleibt bestehen.
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(Theo Lys) (Paul Steins)
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(Albert Stromann) (Armin Day)