Anlage 1 zur Satzung der "Dorfgemeinschaft Hülchrath"

B e i t r a g s o r d n u n g

Stand: 19.11.2004

Diese Beitragsordnung regelt die Art der Mitgliedschaft, die Höhe und die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages.

Die Beitragsordnung wurde beschlossen von der Mitgliederversammlung am

19. November 2004 und ist seitdem in Kraft.

§ 1: Arten der Mitgliedschaft

1) Folgende Arten der Mitgliedschaft sind möglich:

  • Einzelmitgliedschaft:    Mitglied ist eine Einzelperson
    • Familienmitgliedschaft:   Mitglied sind alle Angehörigen eine Familie inkl. Kinder bis zum vollendeten 17. Lebensjahr
  • Vereinsmitgliedschaft:   Mitglied ist ein Verein, Organisation, Institution oder Firma

§ 2: Höhe des Mitgliedsbeitrages

1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages beträgt für:

  • Einzelmitgliedschaft:      12,- Euro/Jahr
  • Familienmitgliedschaft :20,- Euro/Jahr
  • Vereinsmitgliedschaft:   20,- Euro/Jahr

§ 3: Entrichtung des Beitrags

1) Der Mitgliedsbeitrag ist bis zum Ende des 1. Quartales des jeweiligen Jahres zu entrichten. Auch bei späterem Eintritt ist der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten

2) Mitglieder unter 16 Jahren sind beitragsfrei.

3) Ist ein Mitglied mehr als zwei Jahre mit dem Beitrag im Rückstand, erlischt seine

Mitgliedschaft. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beiträge bleibt bestehen.

Hülchrath, den 19. November 2004

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     Vorsitzender                                                  stellvertr. Vorsitzender

      (Theo Lys)                                                                                (Paul Steins)

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    Schriftführer                                                        Kassierer

   (Albert Stromann)                                                                      (Armin Day)

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