„BLUMENAMPELN“ ALS BLICKFANG IM DORF

Im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung am 20.02.2016 wurde die Projektidee „Blumenampeln im Dorf“ vorgestellt. Wir erhielten ein einstimmiges positives Votum zur Umsetzung aus dem Teilnehmerkreis.

Beispiel: „Blumenampel“ an Straßenlaterne

Unsere Arbeitsgruppe „Blumenampeln“ hat sich auf dem Markt umgeschaut, Randbedingungen zur Umsetzung des Projektes abgefragt und Angebote eingeholt.

Die Blumenampeln sollen unserem historischen Ortskern zusätzlich Atmosphäre geben und werden an den von der Dorf-Gemeinschaft ausgetauschten Straßenlaternen angebracht.

Geplant sind 10 Pflanzkästen (4 Doppel- und 2 Einzelausführungen) an den sechs Straßenlaternen im Bereich Herzogstraße 1 bis 19. Die Bepflanzung soll von Mitte Mai (vor Schützenfest) bis Ende Oktober mit Hängegeranien in der Farbkombination Rosa und Rot ausgeführt werden.

Die Montage der Pflanzgefäße inkl. Bepflanzung (ca. 30 kg) erfolgt in einer Höhe von 3,00 m. Aufgrund der erforderlichen Montagehöhe, der zu erwartenden häufigen Giesvorgänge und der erforderlichen, regelmäßigen Beseitigung der alten Blüten etc. sollten diese Arbeiten von einem erfahrenen Auftragnehmer ausgeführt werden. Dies ist aufgrund der Gefahren im öffentlichen Verkehrsraum für Privatpersonen nicht verantwortbar bzw. zumutbar.

Die Arbeitsgruppe „Blumenampeln“ schlägt daher die vertragliche Beauftragung eines „Rund um Service“ an einen entspr. Auftragnehmer vor.

In dem geplanten Rund um Service ist enthalten:

ü die Pflanzbehälter mit Pflanzerde
ü die Bepflanzung der Pflanzbehälter
ü die Anlieferung, auf- und abhängen, Abholung und Entsorgung
ü das Wässern der Pflanzen in der gesamten Sommerperiode
ü die Versorgung in der gesamten Sommerperiode:
düngen, Wachstumskontrolle, Kontrolle auf Krankheiten und Schädlingen, Entfernung von
Unkraut, etc.

Beispiel (Sommer): „Blumenampel“ Höhe Herzogstraße15

Das Giesen der Pflanzen erfolgt durch den Auftragnehmer über die gesamte Sommerperiode von Mitte Mai bis Ende Oktober. Die Bepflanzung wird so in einem Topzustand gehalten.

Schaden? Kostenloser Ersatz!

Weil alle Produkte Eigentum des Auftragsnehmers bleiben wird ein durch Dritte verursachter Schaden kostenlos repariert bzw. behoben.

Aufgrund der Lieferfristen ist eine verbindliche Bestellung bis Ende 16. KW. 2016 erforderlich.

Um die entstehenden Kosten für dieses Projekt finanzieren zu können, benötigen wir die Hilfe und finanzziele Unterstützung der Hülchratherinnen und Hülchrather, der Vereine und unserer ortsansässigen Gewerbebetreibenden bzw. Geschäftsleute.

Bei Übernahme einer Patenschaft für die Pflegebeiträge erhalten sie auf Wunsch eine Zuwendungs- (Spenden-)bescheinigung die sie bei Ihrer Steuererklärung einreichen können.

 

„Dorf - Gemeinschaft - Hülchrath“ / April 2016

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